AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die geschäftliche, vertragliche Beziehung zwischen dem Unternehmen Handwerker Service Duisburg als Verwender und meinem Auftraggeber, der Unternehmen im Sinne § 14 BGB, als Schulungs- und/oder Beratungsvertrag, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Der Auftraggeber ist einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten.

2. Zustandekommen und Inhalt des Schulungs- und/oder Beratungsvertrags

2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle vorliegende, schriftliche Angebot des Unternehmens Handwerker Service Duisburg rechtsverbindlich annimmt und sich an den Berater (Schulungsleiter) zum Zwecke der Weiterbildung seines Anliegens, bzw. das seiner Mitarbeiter, des uneingeschränkten Beratens, weiterbilden und Vergabe von unverbindlichen Empfehlungen wendet. Beide Parteien haben den Vertrag durch Unterzeichnung einvernehmlich abgeschlossen.

2.2. Das Unternehmen Handwerker Service Duisburg erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung zur Schulung, Weiterbildung, Beratung und Hilfestellung des Auftraggebers, bzw. das seiner Mitarbeiter, anwendet.

2.3. Über die Gesprächsthemen bei einer Beratung entscheidet der Auftraggeber nach seinen, in seinem Betrieb, erforderliche Bedürfnisse frei.

Der Berater ist berechtigt, die Gesprächs- und Lernthemen anzusprechen, anzupassen, die dem Auftraggeber entsprechen und hilfreich zur Bewältigung des täglichen fachbezogenen Alltags, wenn und soweit der Auftraggeber hier über keine andere Entscheidung trifft.

2.4. Der Schulungsleiter legt in dem gebuchten Seminar, bzw. Schulungstagen die Gesprächs- und Lernthemen im Gruppenunterricht fest. Im Einzelunterricht sind Abweichungen möglich, durch individuelle betriebliche Vorgänge beim Auftraggeber.

2.5. Die theoretische fachliche Schulung einer Bürofachkraft ersetzt keine technische Ausbildung, ebenso durch mein erweitertes psychologisches Fachwissen keine psychologische heilkundliche Behandlung. Ich achte auf Verschwiegenheit. Siehe auch dazugehörige Klausel im Vertrag.

3. Vertraulichkeit der Beratung/Schulung

3.1. Die behandlungsrelevanten persönlichen Firmenangaben und -daten werden ggf. in einer Klientenkartei erhoben und gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer der Klient erteilt seine schriftliche Zustimmung.

3.2. Falls eine dritte Person oder mehrere zum Gesprächstermin dabei sein werden, erteilt mir der Klient mit einer mündlichen Bestätigung, das über Ihn und über seine aktuellen Themen ohne Einschränkung gesprochen werden darf. Aktenvermerk.

4. Einsicht in die Klientenakte

Eine Einsicht in die Aufzeichnungen steht dem Klienten nicht zu, ebenso die Herausgabe derselben.

5. Honorierung des Beraters

5.1. Mit Zustandekommen des Beratungsvertrages entsteht der Honoraranspruch, in voller Höhe der vereinbarten Gesamtsumme, dem Berater gegenüber. Je nach Vereinbarungen aus der Auftragsbestätigung, Wird dem Auftraggeber eine A-Konto-Zahlung vorab und weitere vorab A-Konto Zahlungen in angemessenen Zeitabständen oder monatlich vorab, geleistet, entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen. Falls ein monatliches Abonnement abgeschlossen wurde, ist die monatliche Zahlschuld pünktlich, zum 1. des Monats, vorab zu entrichten.

5.2. Das Berater-Honorar für den Klienten berechnet sich anhand eines Angebotes (Kostenvoranschlag) mit den gewünschten Leistungen und nach gewünschten Anforderungen die im Betrieb gebraucht werden. Die Preise, können sich aufgrund externer Faktoren variieren.

5.3. Ein individueller Kostenvoranschlag (Angebot) eines Beratungsvertrags wird vorab erstellt und muss immer durch eine gültige Unterschrift vorab bestätigt werden.

5.4. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Sie werden zuzüglicher der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%, in Rechnung gestellt.

6. Widerrufsbelehrung

Siehe auch gesonderten Menüpunkt auf der Webseite.

6.1. Widerrufsbelehrung für die Erbringung einer Dienstleistung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Vollständiger Name, Vollständige Anschrift,

und soweit verfügbar: Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6.3. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienst- / Werkverträgen mit Verbrauchern (§ 356 BGB):

Sie werden weiter ausdrücklich darüber informiert, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Hiermit erkläre ich, dass ich die von uns verwendete Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular erhalten habe.

In vollständiger Kenntnis dieser Erklärungen und der obigen Ausführungen bin ich damit einverstanden, dass wir die Tätigkeit unmittelbar nach Vertragsschluss und noch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist aufnehmen.

Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verliere.

Die vollständige Vertragserfüllung wird mit der Rechnung dokumentiert.

7. Honorierung bei Buchungen von Seminaren und Schulungen

7.1. Mit Zustandekommen des Seminar-, bzw. Schulungsvertrages entsteht der Honoraranspruch dem Schulungsunternehmen Handwerker Service Duisburg gegenüber.

Falls ein monatliches Abonnement abgeschlossen wurde, ist die monatliche Zahlschuld pünktlich, zum 1. des Monats, vorab zu entrichten.

7.2. Das Schulungshonorar für den im Gruppenunterricht stattfindenden Schulungszeitraum berechnet sich nach dem im Angebot aufgeführte Leistungen. Die Preise, können sich aufgrund externer Faktoren variieren.

7.3. Ein Kostenvoranschlag (Angebot) eines Schulungsvertrags wird vorab erstellt und muss immer durch eine gültige Unterschrift bestätigt werden.

7.4. Gebuchte Schulungen werden entsprechend des anfallenden Honorars immer sofort vorab fällig der ausgestellten Rechnung. Spätestens 14 Tage vor Seminar- bzw. Schulungsstart ist die Gesamtsumme zu entrichten.

Für kurzfristige Buchungen gilt: Falls diese Zahlung nicht bis spätestens 3 Tage vorher eingegangen ist, kann der Seminarinteressierten/bzw. Schüler, aus organisatorischen Gründen, nicht an dem Seminar oder Schulung teilnehmen.

7.5. Alle genannten Preise verstehen sich als Nettopreise. Sie werden zuzüglicher der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19%, in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsverzug

8.1. Bei Zahlungsverzug, bei Kündigung des Beratervertrags und sonstigem vertragswidrigen Verhalten unseres Auftraggebers können wir von allen Verträgen zurücktreten und Schadensersatz verlangen, Sicherheiten fordern, gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Zahlungen sofort fällig stellen und nur noch gegen Vorauszahlung ausführen.

Wir können Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen. Da wir nur tolle und vertrauensvolle Kunden und Klienten haben, sehe ich wertschätzenden Umgang auch im Bezug der pünktlichen Zahlung als selbstverständlich.

9. Änderungen

Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder
sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns
unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns

die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung

oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.

10. Aufbewahrungsfrist der Klientenakten (falls eine angelegt wird)

Die Verpflichtung des Beraters ist es, die Klientenakten aufzubewahren.

Die Aufbewahrungspflicht für die Klientenakten beträgt zwei Jahr.

11. Kündigung des Beratervertrages

11.1. Der Beratungsvertrag kann jederzeit mit Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung der Kündigungszeit von beiden Parteien mit Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

11.2. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Honoraransprüche des Beraters

sind in vollem Umfang zu entrichten und bleiben von der Kündigung unberührt.

12. Kündigung, bzw. Stornierung des Schulungs-/ bzw. Seminarvertrags

12.1. Der Schulungsvertrag kann jederzeit mit Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung der Kündigungszeit von beiden Parteien mit Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende storniert werden.

12.2. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Kosten sind in vollem Umfang zu entrichten und bleiben von der Kündigung unberührt.

12.3. Bei Stornierung bis 10 Tage vorher fallen 10% Stornogebühren an.

Bei Stornierung bis 5 Tage vorher fallen 25% Stornogebühren an.

Bei Stornierung bis 2 Tage vorher fallen 70% Stornogebühren an.

Die Stornierung muss in schriftlicher Form pünktlich bei uns eingegangen sein.

13. Haftungsbeschränkungen

13.1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

13.2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und derGesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln der Beweislast bleiben hiervon unberührt.

13.3. Für entstandenes Fehlverhalten eines(r) Schulungs- oder Seminarteilnehmer, die an einer unseren Schulungen teilnehmen, schließe ich jegliche Haftung aus. Falls in angemieteten Schulungsräumen durch Fehlverhalten Sach- oder Personenschaden entstehen sollte, wird der Teilnehmer von Unterricht ausgeschlossen und der Schaden wird folgerechtlich geahndet.

13.4. Beigebrachtes theoretisches Fachwissen wurde nach bestem Wissen und Gewissen vermittelt.

14. Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratervertrag und den allgemeinen

Geschäftsverbindungen sollten gütlich beigelegt werden. Jeder hat das Recht auf seine

eigene Meinung. (GG Art.5, Abs.1 Meinungsfreiheit in Deutschland)

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Duisburg.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsverbindungen ungültig, nichtig sein

oder werden, weist sie Lücken auf, gelten die übrigen Absätze weiter. Für diesen Fall ist die

nichtige Klausel durch einen neuen Absatz zu ersetzen, der dem Sinn und Zweck der

unwirksamen Absatz möglichst nahe kommt.

17. Schweigepflicht

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichwohl ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

18. Datenschutz

18.1. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

18.2 Der Auftragnehmer nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

Gelesen und akzeptiert.

…………………………………., den …………………………

(Ort) (Datum)

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(Auftraggeber/Klient)

Wichtig – Beschreibung der Geschlechter !!

Sucht Euch Euer passendes Geschlecht raus bei der männlichen, weiblichen oder geschlechtsneutralen Seite. Oder was auch immer. Es wird mit Sicherheit etwas dabei sein. In welcher Rolle IHR auch steckt. Ich sehe jeden als Menschen. IHR seid genau richtig und gut wie Ihr seid. Sagt mir einfach präzise wie Ihr angesprochen werden wollt!! Freu mich.

Stand 11. Juli 2023